bAV-TV EVG
Erhöhung auf 3 Prozent, mindestens 75 Euro, plus 10 Prozent Bonus
Erhöhung auf 3 Prozent, mindestens 75 Euro, plus 10 Prozent Bonus
60 Euro mehr Ausbildungs- und Studienvergütung
Übertrag von Zeitguthaben aus Überzeit oder Zusatzurlaub in die bAV mit Zusatz-Bonus
Entgelterhöhung einschließlich dynamisierter Zulagen um 3,5 Prozent
Der Mietkostenzuschuss steigt
Einmalzahlung 460 Euro (ggf. anteilig)
Einmalzahlung 1.000 € (ggf. anteilmäßig)
Einführung der Studienvergütung auch im 4. Studienjahr für Dual Studierende mindestens 28 Urlaubstage für alle 500 Euro Erhöhung bAV-Prämie Wahlmöglichkeit Mietkostenzuschuss auch für Studienorte Anspruch auf Zusatzqualifikationen „Digitalisierung“
„Schichtzusatzurlaub“ wird nicht mehr „zwangsweise“ ins Langzeitkonto übertragen.
Gemeinsame Erklärung der Tarifvertragsparteien zur Auflösung von Verwerfungen bei Stufensprüngen
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