• Einführung der Studienvergütung auch im 4. Studienjahr für Dual Studierende
  • mindestens 28 Urlaubstage für alle
  • 500 Euro Erhöhung bAV-Prämie
  • Wahlmöglichkeit Mietkostenzuschuss auch für Studienorte
  • Anspruch auf Zusatzqualifikationen „Digitalisierung“