- Einführung der Studienvergütung auch im 4. Studienjahr für Dual Studierende
- mindestens 28 Urlaubstage für alle
- 500 Euro Erhöhung bAV-Prämie
- Wahlmöglichkeit Mietkostenzuschuss auch für Studienorte
- Anspruch auf Zusatzqualifikationen „Digitalisierung“
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