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Mehr Geld und Verbesserungen beim Mietkostenzuschuss

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EVG Nachwuchs

Im Rahmen der Tarifverhandlungen mit der Deutschen Bahn verhandelt die EVG auch den Tarifvertrag für die Nachwuchskräfte. „Für unsere rund 10.000 jungen Kolleginnen und Kollegen, die bei der DB AG beschäftigt und bei uns organisiert sind, hat die Zentrale Tarifkommission der Nachwuchswuchskräfte nach intensiver Diskussion wieder ein attraktives Forderungspaket beschlossen“, machte EVG-Verhandlungsführerin Regina Rusch-Ziemba deutlich. So soll die monatliche Ausbildungs- und Studienvergütung für alle um 150 Euro angehoben werden.

Verbesserungen soll es auch beim Mietkostenzuschuss geben. Den hatte die EVG in der Tarifrunde 2016 durchgesetzt und erreicht, dass die DB AG – unter definierten Rahmenbedingungen – Auszubildenden und Dual Studierenden, die zu lange Wege vom Wohnort zum Praxisort zurücklegen müssen, einen Zuschuss zu einer Wohnung zahlt. „In der jetzigen Runde wollen wir erreichen, dass der Arbeitgeber seinen Anteil erhöht und der Eigenanteil der Kolleginnen und Kollegen reduziert wird. Diese beiden Stellschrauben werden wir nutzen, um weitere Verbesserungen für unsere jungen Kolleginnen und Kollegen zu erreichen“, erklärte Regina Rusch-Ziemba.

Nachgefragt

Warum bekommen Auszubildende am Berufsschuldstandort keinen Mietkostenzuschuss?

Weil die DB AG Übernachtungs- und Reisekosten für Auszubildende übernimmt, wenn diese die Berufsschule besuchen. Geregelt ist dies in der Richtlinie Firmenreise der DB AG.

In diesem Zusammenhang soll der Mietkostenzuschuss auch für die Wohnung am Studienort berücksichtigt werden, wenn der Studienort und die praktische Ausbildungsstätte weit auseinander liegen. „Das ist bei der Deutschen Bahn immer wieder mal der Fall – wenn jungen Menschen im Rahmen ihres Studiums weite Weg zugemutet werden, muss der Mietkostenzuschuss auch für einen solchen Fall Anwendung finden“, so Regina Rusch-Ziemba.

„Als EVG wollen wir keine Nachwuchskräfte erster oder zweiter Klasse, deshalb gehört ein einheitlicher Mindestanspruch bei den Urlaubstagen mit auf unsere Forderungsliste“, erklärte die EVG-Verhandlungsführerin. „Wir fordern mindestens 28 Urlaubstage für alle Auszubildenden und Dual Studierenden; für unterschiedliche Regelungen innerhalb des Bahn-Konzerns gibt es für uns keine Begründung“, machte Regina Rusch-Ziemba deutlich.

Weiterhin steht der Anspruch auf zertifizierte Zusatzqualifikationen zum Thema „Digitalisierung“ für Auszubildende und Dual Studierende auf der Forderungsliste, ebenso wie die Einführung einer Vergütung für das 4. Studienjahr.

Die Tarifverhandlungen für die Nachwuchskräfte werden im Rahmen der „Tarifrunde 2018“  der DB AG geführt. Die erste Verhandlung findet Anfang Oktober statt.

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Thema: Tarifverhandlung 2018