Hintergrund

TV Arbeit 4.0

TV Arbeit 4.0 - Mensch im Mittelpunkt

Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt in der Deutsche Bahn erheblich. Immer mehr Aufgaben können von technischen Systemen übernommen werden. Digitale Endgeräte verändern die Arbeitsprozesse. Dadurch wandeln sich manche Tätigkeiten massiv. Die EVG hat deshalb 2016 den TV Arbeit 4.0 mit der DB AG abgeschlossen. Wir wollen diese Prozesse mitgestalten und: wir stellen den Menschen in den Mittelpunkt.

Dafür haben wir in den vergangenen zwei Jahren in Konferenzen mit dem Arbeitgeber das Thema Digitalisierung intensiv diskutiert – mit allen Unternehmen der Deutschen Bahn. Dadurch haben wir einen Blick auf das, was in der Digitalisierung kommt. Wir waren uns dann schließlich einig: Der Mensch steht im Mittelpunkt.

Dieses Leitbild wollen wir in der Verhandlung zum TV Arbeit 4.0 konkret machen. Dazu gehört für uns die Forderung: Die Digitalisierungsstrategie der DB AG bezieht die Beschäftigten frühzeitig in (digitale) Veränderungsprozesse ein, legt die notwendigen Kompetenzen fest und vermittelt diese, gestaltet die Technik benutzerorientiert und organisiert sinnstiftende, motivierende Arbeitsprozesse, die die Balance von Arbeit und Privatleben stärken.

Der Mensch steht im Mittelpunkt bedeutet konkret:

Teilhabe

Teilhabe der Beschäftigten: Wir wollen die frühzeitige Einbindung der Beschäftigten in (digitale) Veränderungen – damit kann die DB AG deren Erfahrung und Kompetenz aufnehmen. Dazu gehört auch eine gemeinsame Prüfung der Umsetzung (Evaluation) – damit sinnlose Regelungen und Abläufe oder eine zusätzliche Belastung verhindert werden.

Fachwissen

Vermittlung von (Fach-)Wissen: Wenn sich Tätigkeiten und Arbeitsabläufe verändern, gibt es (meist) neue Anforderungen. Wir wollen Digitale Kompetenzanforderungen klären, den Wissensaustausch stärken und fordern, dass der Arbeitgeber vielfältige Qualifizierungsbausteine anbietet – die auf die Lernbedürfnisse der Beschäftigten zugeschnitten sind.

Technikgestaltung

Menschengerechte Technikgestaltung: Damit neue Technik produktiv wird, muss es einen Nutzen für die Anwender, also die Beschäftigten, geben. Dazu sind Benutzer (frühzeitig) einzubinden und die leichte Nutzung (Usability) der Technologie sicherzustellen. Neue Technologien dürfen nicht zur (gesundheitlichen) Belastung werden.

Sinnstiftende Arbeit

Sinnstiftende Arbeit: Menschen dürfen nicht zu Erfüllungsgehilfen für Maschinen abgewertet werden. Das bedeutet: Entscheidungsspielräume und Verantwortung für Beschäftigte bei der Nutzung neuer digitaler Technologien schaffen und erhalten sowie detaillierte Vorgaben für Arbeitsaufgaben (Taylorismus ) vermeiden. Wichtig für uns: Selbstorganisation ermöglichen und stärken.

Beispiele für Veränderungen der Tätigkeiten durch Digitalisierung

Beispiel Infrastruktur: Wenn das Analysesystem DIANA selbstständig Weichenstörungen meldet, müssen die Instandhalter gegebenenfalls nicht mehr „ins Gleis“ fahren, sondern können die Daten, die ihnen geliefert werden, aus der Ferne analysieren – und „zustandsbezogen“ eingreifen.

Beispiel Zugbegleiter: Wenn die digitale Ticketkontrolle den Umgang und zeitlichen Aufwand mit Fahrscheinen verändert, können Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter verstärkt die Beratung zur Mobilitätskette übernehmen oder technische Systeme an Bord warten.

Beispiel Reiseberatung: Wenn die Verkehrsunternehmen immer mehr in Richtung Online-Vertrieb gehen, haben Reiseberaterinnen und Reiseberater mehr Zeit, Kunden umfassend zu beraten, auch im Hinblick auf komplizierte Spezialfälle.

Beispiel Sicherheit: Wenn die Sicherheit der Beschäftigten und Fahrgäste durch technische Systeme unterstützt wird – dann sind es die fachkundigen Beschäftigten, die diese bedienen werden.

Beispiel Verwaltung: Wenn Computerprogramm Routineaufgaben übernehmen, wird die Verwaltungstätigkeit anspruchsvoller, zumal mehr Prozesse zeitgleich gesteuert werden können.