Seit 1. Januar 2019
Besonderer Rechtsschutz
Im täglichen Kontakt mit Reisenden – oder Menschen, die sich im Bereich von Bahnhöfen oder Bushaltestellen aufhalten – kommt es immer wieder zu Konflikten. Beleidigungen, Handgreiflichkeiten bis hin zu tätlichen Angriffen sind mittlerweile an der Tagesordnung.
Wenn Du als Eisenbahnerinnen und Eisenbahner, ebenso wie als Busfahrerinnen und Busfahrer, im Dienst Opfer von Gewalt wirst, muss der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht Dir gegenüber gerecht werden. Das machen wir als EVG immer wieder deutlich.
Ein Ergebnis der Tarifrunde DB AG 2018
Im Rahmen der Tarifverhandlungen DB AG 2018 sind wir noch einen Schritt weiter gegangen und haben für Dich einen „Besonderen Rechtsschutz“ vereinbart. Mit diesem „Besonderen Rechtsschutz“ haben wir die DB AG darauf verpflichtet, bei gewalttätigen Übergriffen oder Eisenbahnunfällen (bis hin zur Konfrontation mit Suizid) die notwendige Unterstützung zu leisten, damit Du – als möglicherweise Betroffene oder Betroffener – Deine zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber Dritten sachgerecht durchsetzen kannst.
Geltungsbereich
Der „Besonderer Rechtsschutz“ gilt seit dem 1. Januar 2019 und kann von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der DB AG in Anspruch genommen werden, die im Kundenkontakt stehen oder als Beschäftigte des Unternehmens wahrgenommen werden – etwa weil sie Dienstkleidung tragen (oder zum Tragen berechtigt sind). Das sind unter anderem:
- Lokführer
- Zugbegleiter
- Service im Zug
- Rangierdienst/Zugvorbereitung
- Service im Bahnhof
- Reinigung
- Gebäude- und Anlageninstandhalter
- Busfahrer
- Mitarbeiter der DB Sicherheit mit Trageberechtigung Unternehmensbekleidung, inklusive bei Einsätzen in Zivil (etwa im Prüfdienst)
Wird ein Fahrgast bei einer Kontrollen Dir gegenüber beispielsweise handgreiflich und es geht dabei Deine Brille kaputt, könntest Du die Kosten für Ersatz oder Reparatur einfordern. Kommt es bei einer tätlichen Auseinandersetzung zu Verletzungen, könntest Du vom Schädiger Schmerzensgeld fordern. Nur zwei von vielen Beispielen …
Welche Leistungen kann ich in Anspruch nehmen?
Der „Besonderer Rechtsschutz“ umfasst die Unterstützung und Beratung bei der Suche nach einem geeigneten Rechtsbeistand. Erstattungsfähig sind die erforderlichen Kosten der Rechtsberatung und Rechtsverfolgung. Hierzu zählen die Gebühren von Rechtsanwälten nach dem RVG für die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen, die jeweiligen Gerichtskosten und Kosten für gerichtliche bestellte Sachverständige. Das gilt für alle Instanzen. Auch etwaige steuer- und sozialversicherungsrechtliche Nachteile des Arbeitnehmers durch die Gewährung des Rechtsschutzes werden durch den Arbeitgeber ausgeglichen. Diese Regelungen gelten sinngemäß auch für zugewiesene Beamte, sofern dem beamtenrechtliche Bestimmungen nicht entgegenstehen.
Wie gehe ich vor?
In einem „Schadensfall“ wendest Du Dich am besten direkt an Deine EVG-Geschäftsstelle. Dort wird der Antrag auf „Besonderen Rechtsschutz“ gemeinsam ausgefüllt und entsprechend weitergeleitet. Nach der Kostenzusage kannst Du dann ein Anwalt mit der Durchsetzung Deiner Interessen beauftragen. Hier arbeitet Deine EVG mit versierten Fachleuten zusammen und kann Dir entsprechende Empfehlungen geben.
Was muss ich beachten?
Bevor Du einen Anwalt aufsuchst, musst Du Deine EVG-Geschäftsstelle kontaktieren und einen entsprechenden Antrag stellen. Dieser formale Weg ist leider einzuhalten. Grundsätzlich empfehlen wir, jeden Vorfall zur Anzeige zu bringen.
Zudem bieten wir als EVG im Falle eines Übergriffs mit „Ruf Robin“ und den besonderen Leistungen des „Fonds soziale Sicherung“ weitere Unterstützungsleistungen für unsere Mitglieder an. Weil wir Dich in schwierigen Situationen nicht alleine lassen wollen. Denn: wir leben Gemeinschaft.