Weitere Verbesserungen

Langzeitkonto immer attraktiver

Beim Thema Langzeitkonten haben wir im Rahmen der Tarifverhandlungen DB AG 2018 zwei neue Regelungen durchgesetzt. Zum einen kann jetzt, wenn Kinder krank werden – nach Ablauf des von der Krankenkasse gezahlten Kinderkrankengeldes – angesparte Zeit vom Langzeitkonto genutzt werden, um kurzfristig noch ein paar Tage länger zu Hause bleiben zu können. Für privat Versicherte gelten die entsprechenden Regelungen ihrer Krankenversicherung.

Diese Entnahme kann mehrmals jährlich erfolgen, wenn beispielsweise mehrere Kinder in der Familie sind oder Kinder mehrfach im Jahr erkranken. Entsprechende Anträge müssen unverzüglich gestellt werden, die Entscheidung hat unverzüglich zu erfolgen. Bei Problemen kann die Clearingstelle gemäß RKBV „Beruf, Familie und Biografie“ angerufen werden.

Zum anderen haben wir grundsätzlich kürzere Antragsfristen für die Entnahme von Zeiten für die Freistellung vereinbart. Damit könnt Ihr noch flexibler und damit selbstbestimmter Zeiten von Eurem Langzeitkonto entnehmen.

Die Möglichkeiten, die das auf Initiative der EVG geschaffene Langzeitkonto insgesamt bietet, zeigt das kleine Video anschaulich auf. Den neuen Tarifvertrag zum Langzeitkonto kannst Du Dir als pdf herunterladen.

Videobeitrag: DB-Erklärfilm Langzeitkonto

Ihr könnt diesen Film auch bei Vimeo » herunterladen

Solltest Du Rückfragen haben, kannst Du Dich gerne an Deine EVG-Betriebsgruppe oder Deine EVG-Geschäftsstelle wenden – oder per Mail an die Tarifabteilung, die Du folgender Adresse erreichst: tarifpolitik@evg-online.org

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