Unsere Forderung:

Verschiedene Tarifverträge

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Kernforderung
bAV-TV

Erhöhung des Arbeitgeberanteils

Verhandlungsergebnis:

bAV-TV

Durchgesetzt werden konnte auch die EVG-Kernforderung nach Erhöhung der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge. Ab dem 1.1.2020 zahlt die DB AG einen Prozentpunkt mehr vom Monatsbrutto, mindestens aber 25 Euro, plus 10 Prozent Bonus in die kollektive Altersvorsorge ein. Damit steigt der Arbeitgeberanteil auf insgesamt 3 Prozent, mindestens 75 Euro, plus 10 Prozent Bonus.

In unserer Mitgliederbefragung ist deutlich geworden, dass eine verbesserte Altersvorsorge für mehr als 80 Prozent unserer Kolleginnen und Kollegen ein wichtiges Thema ist, dem haben wir in den Tarifverhandlungen Rechnung getragen. Damit ist uns ist ein weiterer Schritt gegen Altersarmut der Eisenbahnerinnen und Eisenbahner gelungen!

Ein weiterer Erfolg ist auch die neue Vereinbarung zur Aufnahme der DB Regio Busgesellschaften in den bAV-TV EVG. In dieser verpflichten sich die Tarifvertragsparteien die Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, dass die Beschäftigten der Busgesellschaften zukünftig ebenfalls im gleichem Umfang von der arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorge profitieren. Dies soll bis spätestens 30.09.2020 geschehen.

Neu geschaffen wurde die Möglichkeit der Übertragung von Zeitguthaben in die bAV mit einem zusätzlichen Bonus. Ab Juli 2019 können die Beschäftigten Zeitguthaben aus Überzeit oder Zusatzurlaub für Wechselschicht-, Schicht- und Nachtarbeit ganz oder teilweise in die bAV übertragen. Als Zuschuss zahlt der Arbeitgeber für jede volle eingebrachte Stunde 5 Euro. Auf den eingebrachten Gesamtbetrag (Wert der Stunde plus 5 Euro Zuschlag) zahlt der Arbeitgeber zudem einen Bonus von 10 Prozent.

Erhöht wird zudem die bAV-Prämie nach Übernahme von Auszubildenden und Dual Studierenden. Hierbei haben wir eine Erhöhung um 500 Euro auf zukünftig 1.500 Euro Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge für Auszubildende und Dual Studierende durchgesetzt. Die zusätzlichen 500 Euro werden nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung beziehungsweise dualem Studium in einem Unternehmen des Geltungsbereichs des bAV TV EVG und nach Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nach drei Jahren ununterbrochenem Beschäftigungsverhältnis in einem Unternehmen des Geltungsbereichs des bAV TV EVG gezahlt. Das gilt ab dem 01.01.2019.

Die Tarifregelungen zur betrieblichen Altersvorsorge wurden zudem in einem neuen Tarifvertrag zu Grundsätzen der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen des DB Konzerns zusammengeführt.

Downloads

Betriebliche Altersvorsorge bei der DB AG

Änderungsverlauf dieses Artikels:

9.10.2019
Download-Dokument hinzugefügt: Betriebliche Altersvorsorge bei der DB AG

19.12.2018
Erste Fassung erstellt.