Unsere Forderung:

DemografieTV

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Erweiterter Rechtsschutz

Erweiterter Rechtsschutz bei Übergriffen und Unfällen im Arbeitsverhältnis.

Verhandlungsergebnis:

Besonderer Rechtsschutz bei Übergriffen und Eisenbahnunfällen

Wenn Eisenbahnerinnen und Eisenbahner im Dienst Opfer von Gewalt werden, muss der Arbeitgeber seiner Verantwortung gegenüber seinen Beschäftigten gerecht werden. Damit alle Betroffenen die Möglichkeit haben, ihre zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber Tätern durchzusetzen, haben wir im Rahmen unserer Tarifverhandlungen mit der DB AG einen besonderen Rechtsschutz vereinbart.

Wir haben dies im DemografieTV verankert, da damit alle die Dienstkleidung/Arbeitskleidung tragen erfasst sind. Damit sind nicht nur die Zugbegleiter, KiN oder Lokführer von dieser Regelung erfasst, sondern alle Mitarbeiter die normalerweise im Kundenkontakt stehen oder als DB Mitarbeiter wahrgenommen werden. Also auch Mitarbeiter von DB Sicherheit, DB Vertrieb, DB Services, DB Kommunikationstechnik und die Busfahrer.

Umfasst ist die Unterstützung und Beratung bei der Suche nach einem geeigneten Rechtsbeistand. Erstattungsfähig sind die erforderlichen Kosten der Rechtsberatung und Rechtsverfolgung. Hierzu zählen die Gebühren von Rechtsanwälten nach dem RVG für die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen, die jeweiligen Gerichtskosten und Kosten für gerichtliche bestellte Sachverständige. Das gilt für alle Instanzen.

Auch etwaige steuer- und sozialversicherungsrechtliche Nachteile des Arbeitnehmers durch die Gewährung des Rechtsschutzes werden durch den Arbeitgeber ausgeglichen.

Diese Regelungen gelten sinngemäß auch für zugewiesene Beamte, sofern dem beamtenrechtliche Bestimmungen nicht entgegenstehen.

Die EVG bietet mit „Ruf Robin“ und den besonderen Leistungen des „Fonds soziale Sicherung“ weitere Unterstützungsleistungen an.

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Besonderer Rechtsschutz

Änderungsverlauf dieses Artikels:

19.12.2018
Erste Fassung erstellt.