Unsere Forderung:

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Besondere Teilzeit im Alter

Verlängerung der besonderen Teilzeit im Alter für 24 Monate.

Bei unregelmäßig verteilter Arbeitszeit sind die 45 Regenerationsschichten zu gewährleisten.

Verhandlungsergebnis:

Verlängerung der besonderen Teilzeit

Die Besondere Teilzeit im Alter wird für 24 Monate verlängert. Das bedeutet konkret: alle Beschäftigten, die die sonstigen Voraussetzungen für die besondere Teilzeit im Alter erfüllen und bis zum 31.12.2020 das Alter von 59 erreichen, können die besondere Teilzeit im Alter bis zu ihrer Rente nutzen.

Regenerationsschichten

Klargestellt ist, dass die 45 Regenerationsschichten auch bei unregelmäßig verteilter Arbeitszeit zu gewährleisten sind. Zudem haben wir eine Klarstellung aufgenommen um zu vermeiden, dass bei ungleichmäßig verteilter Arbeitszeit die 45 Regenerationsschichten zu Minderzeit führen können.

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Und wir haben durchgesetzt, dass bei feststehender dauerhafter Leistungswandlung (z.B. Betriebsdienstuntauglichkeit) im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM-I) ein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht bis das BEM-I abgeschlossen ist.

Änderungsverlauf dieses Artikels:

19.12.2018
Erste Fassung erstellt.