Unsere Forderung:

TV Arbeit 4.0 EVG 2016

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Mobile Arbeit

Nur noch zwingende Gründe können zur Ablehnung von mobiler Arbeit führen.

Verhandlungsergebnis:

Anspruch auf „Mobile Arbeit“

Beschäftigte der DB AG haben seit 2016 einen grundsätzlichen Anspruch darauf, auch außerhalb des Büros zu arbeiten – vorausgesetzt ihre Tätigkeit lässt dies zu. Dabei haben wir großen Wert darauf gelegt, dass nur wer will, von dieser Möglichkeit Gebrauch machen soll. Niemand darf zur mobilen Arbeit gezwungen werden. Die Erfahrung aus den letzten zwei Jahren hatte gezeigt, dass Führungskräfte „Mobile Arbeit“ in ihren jeweiligen Bereichen ohne gute Begründung abgelehnt haben – und damit niemand dort in mobile Arbeit gehen konnte.

Nun haben wir diesen Anspruch gestärkt: Komplette Arbeitsbereiche, bzw. die Beschäftigten dort, können nur noch aus konkreten Gründen ausgeschlossen werden – und das schriftlich. Das konnten wir also abschließend klären. Zudem kann die Clearingstelle durch den BR angerufen werden, wenn es Uneinigkeit gibt.

Änderungsverlauf dieses Artikels:

19.12.2018
Erste Fassung erstellt.