Unsere Forderung:

TV Arbeit 4.0 EVG 2016

6

Mobile Arbeit

Anlage „Arbeit an Bildschirmgeräten“ überarbeiten und neu vereinbaren.

Verhandlungsergebnis:

Anlage „Arbeit an Bildschirmgeräten“

Die Anlage „Arbeit an Bildschirmgeräten“ wurde aus dem Basistarifvertrag in den TV Arbeit 4.0 EVG 2018 hinübergezogen. Nun gilt die Anlage für alle Unternehmen der DB AG gleichermaßen. Dabei wurde sie renoviert, also alte überflüssige Formulierungen hinaus und neue Vorgaben (Arbeitsstättenverordnung) hinein genommen. In der Verhandlung haben wir zudem eine Diskussion mit der Arbeitgeberseite geführt, inwiefern hier mobile Endgeräte gemeint sind. Wir haben vor diesem Hintergrund geklärt, dass in der Roadmap Digitalisierung ein klarer Auftrag zur Prüfung die gesundheitlichen Folgen neuer mobiler Endgeräte auf betrieblicher Ebene geleistet werden muss.

Änderungsverlauf dieses Artikels:

19.12.2018
Erste Fassung erstellt.