Unsere Forderung:

TV Arbeit 4.0 EVG 2016

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Mobile Arbeit

Der Arbeitgeber muss Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die an alternierender bzw. mobiler Telearbeit teilnehmen, Angebote zum Umgang mit selbstdisponierter Arbeit (z. B. Schulung oder Beratung) anbieten.

Verhandlungsergebnis:

Angebote zum Umgang mit selbstdisponierter Arbeit

Wir wollen gute Erfahrungen aus der Praxis der letzten beiden Jahre zur Stärkung der Beschäftigten in mobiler Arbeit für alle nutzbar machen. Deshalb haben wir gefordert, dass der Arbeitgeber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die an alternierender bzw. mobiler Telearbeit teilnehmen, Angebote zum Umgang mit selbstdisponierter Arbeit (z. B. Schulung oder Beratung) anbieten muss. Das hat der Arbeitgeber bestätigt.

Das bedeutet konkret: Die Betriebsparteien sind aufgefordert, passende Schulungsmaßnahmen zu vereinbaren, die die Beschäftigten in ihrer Selbstorganisation unterstützen.

Änderungsverlauf dieses Artikels:

19.12.2018
Erste Fassung erstellt.