Weitere Tarifverträge

Verbesserungen durchgesetzt
TV EXPRESS Fernverkehr und TV EXPRESS S-Bahn Hamburg
Unterschrift Tarifvertrag

Der TV EXPRESS wird von der EVG-Verhandlundlungsführerin und dem Leiter der Tarifabteilung unterzeichnet und damit für ein weiteres Jahr in Kraft gesetzt.

In den Verhandlungen zur Tarifrunde DB AG 2018 konnten wir unter anderem auch für die Tarifverträge TV EXPRESS Fernverkehr und TV EXPRESS S-Bahn Hamburg deutliche Verbesserungen erzielen.

Nachdem wir 2016 in den Funktionsgruppenspezifischen Tarifverträgen (FGr-TVe) die Deckelung des Schicht-Zusatzurlaubes aufheben konnten, haben wir nun auch in den Tarifverträgen EXPRESS hierzu eine neue adäquate Staffelung durchsetzen können:

Ab 2019 wird neu pro Kalenderjahr Zusatzurlaub nach folgender Staffel gewährt:

  • ab der 129. bis zur 150. Schicht im Kalenderjahr statt bisher 2 Tage,
    neu 4 Tage Zusatzurlaub,
  • ab der 151. Schicht im Kalenderjahr
statt bisher 4 Tage, neu 6 Tage Zusatzurlaub und neu
  • ab der 170. Schicht im Kalenderjahr 7 Tage Zusatzurlaub
  • Für Arbeitnehmer ab dem vollendeten 55. Lebensjahr erhöht sich der erworbene Anspruch um einen weiteren Tag. Neu können somit bis zu 5 Tage mehr Zusatzurlaub erreicht werden.

Wegen falscher Tarifauslegungen in den Werken, haben wir in den FGr-TVen Klarheit bezüglich der Anwendung der jeweiligen Tarifregelungen für „Normalschichtleistende“ und „Dauernachtschichtleistende“ geschaffen.

Der TV EXPRESS Fernverkehr und der TV EXPRESS S-Bahn Hamburg werden zum 1. Januar 2019 befristet mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2019 wieder in Kraft gesetzt. Dann laufen sie wieder ohne Nachwirkung aus.

Änderungsverlauf dieses Artikels:

18.12.2018
Erste Fassung erstellt.