Unsere Forderung:

Verschiedene Tarifverträge

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Weiterentwicklung der Tariflandschaft im DB Konzern

Inhaltsgleiche Umwandlung der Funktionsgruppenspezifischen Tarifverträge 1-6 in Unternehmenstarifverträge.

Verhandlungsergebnis:

Verfahrensregeln
Aus Funktionsgruppenspezifischen Tarifverträge (FGr 1-6 TV) werden Unternehmenstarifverträge

Wir können – aber wir müssen nicht. Wir werden aber ausführlich, in aller Ruhe und ohne Zeitdruck, gemeinsam mit unseren Kolleginnen und Kollegen überprüfen, in welchen Tarifverträgen aus unserer Sicht Veränderungsbedarf im Hinblick auf bestehende Entgelt- und Zulagenstrukturen sowie auf geltende Arbeitszeitregelungen besteht.

Das Thema ist so komplex und vielschichtig, dass wir uns dafür ausreichend Zeit nehmen wollen. Im Rahmen der Tarifrunde DB AG 2018 wäre es nicht möglich gewesen, alle Aspekte ausgiebig zu erörtern, um ein Meinungsbild zu erhalten, das weitere Entscheidungen möglich macht.

Deshalb wollen wir das ganze Jahr 2019 nutzen, um – in enger Absprache mit den Mitgliedern der verschiedenen Tarifkommissionen – aber auch mit unseren Betriebsräten und Betriebsgruppen, die Weichen in die richtige Richtung zu stellen. Vorausgesetzt, es besteht dafür aus Eurer Sicht eine Notwendigkeit. Darüber entscheidet allein Ihr.

Den Auftrag der Tarifkommission, im Rahmen der Tarifverhandlungen die Voraussetzungen zur Weiterentwicklung der Tariflandschaft im DB Konzern zu schaffen, haben wir in diesem Zusammenhang umgesetzt. Die mit der DB AG vereinbarte Verfahrensregelung macht es möglich, den BasisTV und die Funktionsgruppenspezifischen Tarifverträge (FGr 1-6 TV) in Unternehmenstarifverträge überzuleiten.

Damit ändert sich zunächst nur der Name und sonst nichts. Schriftlich ist festgehalten: „Die Tarifvertragsparteien stimmen darin überein, dass alle bestehenden tarifvertraglichen Regelungen gültig sind, bis sie durch andere Regelungen abgelöst werden“.

Ob und wie diese gegebenenfalls abgelöst werden, entscheiden allein wir gemeinsam. Wird keine Veränderung für notwendig erachtet, bleibt alles wie es ist. Festgehalten ist zudem: „Die Tarifvertragsparteien stellen (…) auch künftig dauerhaft einheitliche Laufzeiten der Unternehmenstarifverträge sowie die Stimmigkeit des Tarifsystems, insbesondere des Entgeltsystems, sicher“.

Die Frage, ob einzelne Tarifverträge unternehmensspezifisch weiterentwickelt werden sollen und welche Anpassungen möglicherweise in der Entgelt- und Zulagenstruktur oder im Bereich von Arbeitszeitregelungen nötig sind, wird im Anschluss sehr sorgfältig geprüft werden. Dazu wird eine Steuerungsgruppe eingerichtet, in der alle Unternehmensbereiche vertreten sind.

Ausführlich diskutiert wird in diesem Zusammenhang auch die Frage, wie den speziellen tarifpolitischen Interessen einzelner Berufsgruppen in einem sich verändernden Markt auch künftig Rechnung getragen werden kann.

In einer großen „Zukunftswerkstatt“ werden dann im Herbst 2019 alle Aspekte noch einmal ausführlich erörtert. Erst dann sollen erste Entscheidungen fallen.

Änderungsverlauf dieses Artikels:

19.12.2018
Erste Fassung erstellt.