Unsere Forderung:

Verschiedene Tarifverträge

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Konzern JobTicketTV

Die Betriebsparteien sind verpflichtet, für alle Beschäftigten und Nachwuchskräfte Regelungen mit regionalen Verkehrsverbünden für alle Unternehmen im Einzugsbereich zu vereinbaren. Für Fernpendler muss der Anspruch außerhalb des Verbundes damit kombinierbar sein.

Verhandlungsergebnis:

Job-Tickets

Mit der Forderung der EVG, als Arbeitgeber künftig die Möglichkeiten für die Nutzung eines Job-Tickets anzubieten, hat sich die DB AG in den Tarifverhandlungen sichtlich schwergetan. Am Ende konnten wir uns aber durchsetzen: Wir haben den Arbeitgeber darauf verpflichtet, unverzüglich mit Verkehrsverbünden Verhandlungen aufzunehmen, damit auch Ihr die dort bereits bestehenden vergünstigten Angebote zum Erwerb von Firmen-Job-Tickets in Anspruch nehmen könnt. Bedauerlich aus unserer Sicht: Die Deutsche Bahn wird diese Möglichkeit nur bei solchen Firmen-Job-Tickets eröffnen, bei denen sie selbst keinen Zuschuss leisten muss, damit die Vergünstigung zum Tragen kommt.

Über die Frage, wie das vielfach gefordert Job-Ticket am besten umgesetzt werden kann, ist in der EVG lange diskutiert worden. Gefunden werden sollte eine Möglichkeit, die schnell umgesetzt werden und von allen, die daran Interesse haben, genutzt werden kann.

Klar ist: die alte WD-Fahrkarte wird nicht wiederkommen – auch wenn sich das viele Eisenbahnerinnen und Eisenbahner wünschen. Zu Zeiten der Bundesbahn war es möglich, kostenlos mit der Eisenbahn vom Wohnort zum Dienstort zu fahren (deshalb WD – Wohnort/Dienstort). Diese Möglichkeit gibt es nicht mehr, seitdem Wettbewerber im Regionalverkehr Ausschreibungen gewinnen und in Konkurrenz zur Deutschen Bahn auftreten. Fahrkarten für Beschäftigte von Eisenbahnverkehrsunternehmen gegenseitig anzuerkennen, ist da ein schwieriges Unterfangen, auch wenn wir in allen NE-Bahnen viele Mitglieder haben und dem Wettbewerb insofern aufgeschlossen gegenüberstehen, sofern er fair verläuft.

Eine durchgängige Fahrkarte vom Wohnort zum Arbeitsplatz lässt sich vor diesem Hintergrund auch finanziell nicht darstellen. Denn die erheblichen Kosten, die dafür anfallen, würde uns die DB AG in der Tarifrunde anrechnen. Da bliebe an Volumen für eine prozentuale Lohnerhöhung nur wenig übrig.

Von einer Lohnerhöhung profitieren alle Eisenbahnerinnen und Eisenbahner, von einem Job-Ticket nur die, die ein solches in Anspruch nehmen wollen. In manchen Regionen ist die Anbindung an den Schienenverkehr leider so schlecht, dass eine Fahrt mit der Eisenbahn nicht in Frage kommt, bei anderen machen die Arbeitszeiten eine Nutzung unmöglich. Auch wer zu Fuß, mit dem Fahrrad oder ganz bewusst mit dem Auto zu Arbeit fährt, wird kein Job-Ticket nutzen wollen, müsste sich die Kosten dafür aber anrechnen lassen. Das halten wir nicht für gerechtfertigt.

Wir haben den Arbeitgeber deshalb darauf verpflichtet, unverzüglich mit Verkehrsverbünden Verhandlungen aufzunehmen, damit auch Ihr die dort bereits bestehenden vergünstigten Angebote zum Erwerb von Firmen-Job-Tickets in Anspruch nehmen könnt. Dabei wird der Arbeitgeber auch für Nachwuchskräfte im DB-Konzern die Voraussetzungen schaffen, in Verkehrsverbünden bestehende vergünstigte Angebote zum Erwerb von Firmen-Job-Tickets in Anspruch nehmen zu können.

Am Ende muss ein Angebot herauskommen, das deutlich attraktiver ist als die normalen Angebote, die ein Verkehrsverbund Einzelreisenden bietet.

Wir halten diesen Weg für den richtigen, weil so Lösungen gefunden werden, die vor Ort passen. Wenn die DB AG es richtig macht, können unsere Kolleginnen und Kollegen ordentlich Geld sparen.

Der Konzernbetriebsrat wird eingebunden. Die DB AG muss nun zügig loslegen. Schon zum 31.12.2019 wird gemeinsam überprüft, wie weit die getroffenen Vereinbarungen bereits umgesetzt sind.

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Änderungsverlauf dieses Artikels:

19.12.2018
Erste Fassung erstellt.