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Weitere Tarifverträge

DB Fernverkehr AG
UmsatzTV Fernverkehr wird wieder in Kraft gesetzt

Der zum 31. Dezember 2018 gekündigte Tarifvertrag über eine Umsatzbeteiligung an Bord in der DB Fernverkehr AG (UmsatzTV Fernverkehr) wird zum 01. Januar 2019 wieder unverändert in Kraft gesetzt. Der Tarifvertrag regelt unter anderem die Umsatzbeteiligung, die besonderen Arbeitszeitbestimmungen sowie den Qualitäts-Bonus des Bordpersonals bei der DB Fernverkehr AG.

Vor dem Hintergrund der in 2019 anstehenden Neugestaltung des Tarifsystems im DB Konzern, mit einer neugestalteten unternehmensbezogenen Tarifstruktur zur Schaffung von eigenständigen Unternehmenstarifverträgen, ist die Laufzeit des UmsatzTV Fernverkehr bis zum 31. Dezember 2019 begrenzt.

Dann laufen neu der Abschnitt IV: „Besondere Arbeitszeitbestimmungen für den Bereich Bordgastronomie“ (Stichwort „Darmstädter Schichten“) sowie bisher schon der Abschnitt V: „Qualitäts-Bonus Bordservice Fernverkehr“ ohne Nachwirkung aus.

Änderungsverlauf dieses Artikels:

19.12.2018
Erste Fassung erstellt.