Unsere Forderung:

NachwuchskräfteTV EVG

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Erhöhung der Ausbildungs- und Studienvergütungen

150 Euro monatlich mehr für alle.

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Geltungsbereich NachwuchskräfteTV EVG

Aufnahme aller DB Regio Busgesellschaften in den Geltungsbereich des NachwuchskräfteTV EVG

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Mietkostenzuschuss

Erhöhung des Arbeitgeberanteils und Reduzierung des Eigenanteils.

Neben der Wohnung am Ort der berufspraktischen betrieblichen Praxiseinsätze ist auch die Wohnung am Studienort beim Anspruch auf Mietkostenzuschuss zu berücksichtigen.

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Urlaubsgrundsätze

Mindestens 28 Urlaubstage für alle Auszubildenden und Dual Studierenden.

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Zertifizierte Zusatzqualifikationen

Anspruch auf „zertifizierte Zusatzqualifikationen“ für Auszubildende und Dual Studierende vereinbaren.

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Vergütung für Dual Studierende

Einführung einer Vergütung für das 4. Studienjahr.

Verhandlungsergebnis:

Das darf man wohl eine mehr als erfolgreiche Tarifrunde nennen. Von den sieben Forderungen, mit denen die EVG-Jugend in die Tarifverhandlungen gegangen ist, konnten alle sieben Forderungen durchgesetzt werden!

Videobeitrag: Nur für Dich – der neue NawuTV

Ihr könnt diesen Film auch bei Vimeo » herunterladen

28 Tage Mindesturlaub für alle Auszubildenden und Dual-Studierenden? Zum 01.01.2019 durchgesetzt! Erhöhung des Mietkostenzuschusses und Verringerung des Eigenanteils? Zum 01.03.2019 durchgesetzt! Künftig werden nur noch 10 Prozent der monatlichen Ausbildungs- oder Studienvergütung als Mindesteigenanteil für die monatliche Nettokaltmiete berechnet. Gleichzeitig muss der Arbeitgeber nun einen Mietkostenzuschuss in Höhe von 60 Prozent leisten.

Mietkostenzuschuss

EVG Mietkostenzuschuss
Berechnung des Mietkostenzuschusses beispielhaft eines Auszubildenden im 1. Jahr der FGr – TVe

1. Berechnung des Eigenanteils:
Der Eigenanteil für die monatliche Kaltmiete wird künftig 10% der Ausbildungs und Studienvergütung betragen.

Beispiel: 10% von 904,49 Euro (Ausbildungsvergütung) = 90,45 Euro

2. Abzug des Eigenanteils von der Kaltmiete:
Um den verbleibenden Betrag der Kaltmiete zu erhalten, wird der bereits in Punkt 1 berechnete Eigenanteil von der Nettokaltmiete abgezogen.

Beispiel: 414,30 Euro Kaltmiete – 90,45 Euro = 323,85 Euro

3. Berechnung des Arbeitgeberanteils zum Mietkostenzuschuss:
Der Arbeitgeberanteil zum Mietkostenzuschuss wird zukünftig 60% des im Punkt 2 berechneten verbleibenden Betrages der Nettokaltmiete betragen.

Beispiel: 60% von 323,85 Euro = 194,31 Euro

In diesem individuellen Beispiel erhält der Auszubildende 194,31 Euro
Mietkostenzuschuss. Der Eigenanteil des Auszubildenden von der Miete beträgt in diesem individuellen Beispiel 219,99 Euro.

Die durchgesetzten Verbesserungen beim Mietkostenzuschuss gelten dabei ab Inkrafttreten auch für bereits bestehende Mietkostenzuschüsse. Das haben wir in den so genannten Ausführungsbestimmungen geregelt. Dort heißt es:

Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen von § 20 Abs. 3 Buchst. b und c wird die Neuberechnung bereits bestehender Mietkostenzuschüsse anhand der neuen Werte (10% Mindesteigenanteil, 60% Mietkostenzuschuss) und der zu diesem Zeitpunkt geltenden Ausbildungs- bzw. Studienvergütung durchgeführt. 

Bei der Forderung nach einem Mietkostenzuschuss sowohl am berufspraktischen betrieblichen Praxiseinsatz oder am Studienort konnte ein Wahlrecht für Dual Studierende vereinbart werden, das es bislang nicht gab. Dieses gilt ab 01.01.2019.

Weitere Erfolge

  • Der Anspruch auf IHK-zertifizierte Zusatzqualifikationen während der Ausbildung? Zum 01.01.2019 durchgesetzt!
  • Einführung einer Vergütung für das vierte Studienjahr? Zum 01.01.2019 durchgesetzt!
  • Auch die Ausdehnung des Geltungsbereichs des NachwuchskräfteTV EVG auf die Busgesellschaften von DB Regio konnte durch einen inhaltsgleichen NachwuchskräfteTV Bus EVG zum 01.01.2019 durchgesetzt werden.

Erfolg auf ganzer Linie!

Ausbildungs- und Studienvergütung

In der fünften Verhandlungsrunde, in der über mehr Geld verhandelt wurde, konnte dann die Erhöhung der Ausbildungs- und Studienvergütung durchgesetzt gesetzt werden. 150 Euro mehr pro Monat war der maximal gefordert Betrag, 100,- Euro sind es geworden – ein hervorragendes Verhandlungsergebnis. Gezahlt werden diese in zwei Stufen (60,- Euro zum 01.07.2019; 40,- Euro zum 01.07.2020).

Eine Einmahlzahlung in Höhe von 460,- Euro wird für den Zeitraum von Oktober 2018 bis Juni 2019 für Auszubildende und Dual Studierende wird im Februar 2019 ausgezahlt.

Außerdem

Auch von weiteren Tarifverträgen, die im Rahmen der Tarifrunde 2018 abgeschlossen wurden, profitieren unsere Nachwuchskräfte. So gelten die Regelungen im Hinblick auf die Wegezeit bei Firmenreisen sinngemäß. Für Auszubildende und Dual Studierende bedeutet dies, dass sie für Ihre Wegezeit eine Entschädigung pro Reisetag für jede volle Reisestunde, max. jedoch für acht Reisestunden, in Höhe von 3,00 Euro je Stunde erhalten.

Ebenso wird der Arbeitgeber auch für Nachwuchskräfte im DB-Konzern die Voraussetzungen schaffen, in Verkehrsverbünden bestehende vergünstigte Angebote zum Erwerb von Firmen-Job-Tickets in Anspruch nehmen zu können. Dazu heißt es: Die Deutsche Bahn verpflichtet sich, unverzüglich mit Verkehrsverbünden Verhandlungen aufzunehmen, mit dem Ziel entsprechende Rahmenverträge, zum Erwerb von Firmen-Job-Tickets,abzuschließen.

Erhöht wird zudem die bAV-Prämie nach Übernahme von Auszubildenden und Dual Studierenden.

Hierbei haben wir eine Erhöhung um 500 € auf zukünftig 1.500 € Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge für Auszubildende und Dual Studierende gefordert. Die zusätzlichen 500,- Euro werden nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung bzw. dualem Studium in einem Unternehmen des Geltungsbereichs des bAV TV EVG und nach Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nach drei Jahren ununterbrochenem Beschäftigungsverhältnis in einem Unternehmen des Geltungsbereichs des bAV TV EVG gezahlt. Zum 01.01.2019 durchgesetzt!

Downloads

Der neue NachwuchskräfteTV der EVG

Änderungsverlauf dieses Artikels:

17.01.2019
– Grafik des Mietkostenzuschusses aktualisiert
– Infografik „Nur für Dich“ erweitert und neu zum Download zur Verfügung gestellt

10.01.2019
Datum des Inkrafttretens der Mietkostenzuschuss-Erhöhung vom 1.4.2019 auf den 1.3.2019 geändert. Download-PDFs entsprechend aktualisiert.

19.12.2018
Erste Fassung erstellt.