Vollzeitkorridor

Veränderungen noch oben – vor allem aber nach unten

In einer Tarifverhandlung wollen beide Seiten ihre Interessen durchsetzen. Deshalb hat auch die DB AG ihre Forderungen auf den Verhandlungstisch gelegt. Eine war die Erweiterung des so genannten Vollzeitkorridors.

Der Vollzeitkorridor beschreibt die Spanne der Wochenarbeitsstunden, innerhalb der die Arbeitszeit (auf Antrag des Arbeitnehmers)  individuell abgesenkt oder auch erhöht werden kann – jeweils unter Anpassung des Entgelts. Bislang lag der Vollzeitkorridor zwischen 35 und 40 Stunden pro Woche. Wer weniger als 35 Stunden arbeitet, arbeitet in Teilzeit.

Die so genannte Regelarbeitszeit liegt bei 39 Stunden. Diese Zahl ist wichtig, denn für jede Stunde, die in der Woche mehr gearbeitet wird, gibt es Überzeit-Zuschläge. Zur Berechnung von Mehrarbeit gilt eine Jahresarbeitszeit von 2036 Stunden.

Im Rahmen der Tarifverhandlungen machte der Arbeitgeber deutlich, den Vollzeitkorridor auf 42 Stunden anheben zu wollen. Ein Ansinnen, dass unsererseits zunächst in der Tarifkommission und der Verhandlungsdelegation diskutiert werden sollte. Denn eigentlich ist unser Ziel, die Arbeitszeiten abzusenken. Zwei Stunden mehr passen da nicht so ganz ins Konzept.

Entsprechend ausgiebig wurde diskutiert, das Für und Wider sorgfältig abgewogen. Am Ende gab es ein klares Meinungsbild, das Zustimmung signalisierte. Denn auch künftig können Arbeitszeiten, die über die Regelarbeitszeit von 39 Wochenstunden hinausgehen, nur auf Antrag des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin, ausschließlich freiwillig und nur befristet vereinbart werden. Zudem muss diese Mehrarbeit besonders vergütet werden.

Die Entscheidung, gegebenfalls mehr zu arbeiten, um mehr zu verdienen, liegt insofern bei allein bei den Beschäftigten.

Nimmt niemand dieses „Angebot“ wahr, läuft es ins Leere.

Zur Berechnung von Mehrarbeit gilt weiterhin die bisherige Jahresarbeitszeit von 2036 Stunden, so dass in dieser Frage keine Nachteile entstehen.

In dem Maße, wie der Vollzeitkorridor angehoben wird, muss er auch nach unten abgesenkt werden. Dass war eine weitere Bedingung für unsere Zustimmung. Das heißt: künftig arbeitet bereits in Vollzeit, wer mindestens 33 Stunden pro Woche arbeitet.

Letztlich waren wir der Auffassung, dass unsere Mitglieder selber entscheiden sollen, wie sie die Möglichkeiten, die der Vollzeitkorridor, der jetzt zwischen 33 und 42 Stunden liegt, für sich nutzen wollen. Wer eine Wahlmöglichkeit zwischen mehr Geld, mehr Urlaub oder einer Arbeitszeitverkürzung hat, kann seine Wahl auch in der Frage der Arbeitszeit treffen. Dass dabei kein unzulässiger Druck ausgeübt wird, darauf werden in der Umsetzung die starken Betriebsräte der EVG achten.